EULA
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist ein Rechtsvertrag zwischen Ihnen (Einzelperson oder Unternehmen, "Lizenznehmer") und thalas GmbH, Barckhausstraße 13, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland ("Lizenzgeber") für die Nutzung der thalas extract Webanwendung und des zugehörigen Excel-Add-ins (zusammen die "Software"). Durch Zugriff, Installation oder Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.
1. LIZENZGEWÄHRUNG UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt thalas GmbH dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zum Zugriff auf und zur Nutzung der Software. Die Software wird als cloudbasierter Dienst (SaaS) für interne Geschäftszwecke bereitgestellt.
Monatliches Extraktionslimit: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder im gewählten Abonnementplan festgelegt, ist die Nutzung der Software auf maximal 100 Extraktionen pro Kalendermonat beschränkt. Nicht genutzte Extraktionen werden nicht in den Folgemonat übertragen.
Laufzeit: Diese Lizenz gilt für die Dauer des aktiven Abonnements.
2. KÜNSTLICHE INTELLIGENZ UND DATENEXTRAKTION
Die Software nutzt Modelle künstlicher Intelligenz (KI) zur Extraktion von Daten aus Dokumenten.
Prüfpflicht: Aufgrund der probabilistischen Natur von KI-Systemen garantiert der Lizenzgeber nicht, dass extrahierte Daten zu 100 % korrekt, vollständig oder fehlerfrei sind. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sämtliche von der Software erzeugten Ergebnisse vor der Verwendung für Finanzanalyse, Berichterstattung oder Entscheidungen eigenständig zu prüfen und zu verifizieren.
Ausschluss von KI-Training: Der Lizenzgeber garantiert, dass vom Lizenznehmer hochgeladene Dokumente sowie daraus extrahierte Daten nicht zum Training, zur Verbesserung oder zur Feinabstimmung der KI-Modelle des Lizenzgebers oder Dritter verwendet werden.
3. SERVERSTANDORT UND DATENSICHERHEIT
Datenresidenz: Sämtliche Verarbeitungsvorgänge der Software finden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union statt. Der primäre Serverstandort für Datenverarbeitung und -speicherung ist Frankfurt am Main, Deutschland.
Sicherheit: Die Infrastruktur wird von zertifizierten Cloud-Anbietern bereitgestellt, die strenge Sicherheitsstandards (z. B. ISO 27001) und die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen.
4. RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN
Es ist untersagt:
- Die Software zu reverse-engineeren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren oder zu übersetzen.
- Abgeleitete Werke auf Basis der Software oder ihrer KI-Workflows zu erstellen.
- Die Software zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder kommerzielle Hosting-Dienste damit anzubieten.
- Die Abonnementprüfung, monatlichen Extraktionslimits, API-Limits oder Aktivierungsprozesse zu umgehen oder zu manipulieren.
5. URHEBERRECHT UND EIGENTUM
Die Software einschließlich Design, Algorithmen und Dokumentation ist Eigentum der thalas GmbH und durch Urheberrechtsgesetze und internationale Abkommen geschützt. Es werden keine Eigentums- oder Immaterialgüterrechte auf den Lizenznehmer übertragen.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Software wird "WIE BESEHEN" bereitgestellt. thalas GmbH haftet in keinem Fall für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn, Datenverlust, finanziellen Fehlberechnungen oder Betriebsunterbrechung, die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen. Die Gesamthaftung der thalas GmbH für Ansprüche aus dieser Vereinbarung übersteigt nicht den Betrag, den der Lizenznehmer in den zwölf (12) Monaten vor dem Anspruch für die Software gezahlt hat.
7. KÜNDIGUNG UND ANWENDBARES RECHT
Kündigung: Jeder Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Vereinbarung führt zur sofortigen Beendigung der Lizenzrechte.
Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.